Weihnachtszeit im
Unternehmen
Das sollten Arbeitnehmer wissen
Der Adventkalender auf dem Schreibtisch, der Mistelzweig über
dem Drucker, Geschenke von Kunden und die bevorstehende
Weihnachtsfeier: In der Adventszeit herrscht in vielen Unterneh-
men Ausnahmezustand. Aber was ist wirklich erlaubt und was darf
der Chef verbieten?
Die Teilnahme an der Weihnachtsfeier ist zwar keine Pflicht, jedoch
empfinden viele Vorgesetzte eine Absage als unhöflich – besonders
dann, wenn die Stimmung in der Firma ohnehin schon schlecht ist.
Im schlimmsten Fall wird eine Absage sogar als mangelnde Teamfä-
higkeit gewertet. Wer trotzdem fernbleibt sollte wissen, dass er sich
entweder freinehmen oder arbeiten muss, wenn die Feier während
der Arbeitszeit stattfindet.
Viele wünschen sich Weihnachtsdeko auch im Büro. Allerdings sollten
Beschäftigte vor dem Schmücken das Einverständnis ihres Chefs ein-
holen. Für Angestellte außerdem wichtig zu wissen: Sie haften für an-
gebrachte Deko gegebenenfalls selbst – wenn etwa eine brennende
Kerze umkippt und ein Feuer verursacht.
Ein Geschenk vom Firmenkunden ist eine freundliche Geste, trotzdem
sollten Arbeitnehmer besonnen handeln. „Es könnte der Verdacht ent-
stehen, der Mitarbeiter wäre korrupt oder bestechlich“, warnt Petra
Timm, Arbeitsmarktexpertin bei Randstad Deutschland. „Selbst bei
kleineren Geschenken wie Pralinen sollte besser vorher mit dem Chef
gesprochen werden, um auf der sicheren Seite zu sein.“
Auch wenn viele es sich wünschen: Heiligabend ist kein gesetzlicher
Feiertag, an dem Angestellte automatisch frei haben. Falls vertraglich
nichts anderes vereinbart ist, muss für den 24. Dezember ein Urlaubstag
geopfert oder ganz normal gearbei-
tet werden. Ausnahme: die betrieb-
liche Übung. Hat der Arbeitgeber
den Angestellten also an diesem
Tag bereits über Jahre hinweg
freigegeben, müssen sie sich auch
weiterhin darauf verlassen können.
Dasselbe gilt übrigens für den 31.
Dezember.
Zum Schluss die gute Nachricht:
Wenn an den Feiertagen das Dienst-
handy klingelt, dürfen Arbeitnehmer
dies ignorieren – sofern im Arbeits-
oder Tarifvertrag keine Rufbereit-
schaft vereinbart wurde. Falls das
der Fall ist, sollte diese allerdings
genau festgelegt sein und finanziell
abgegolten werden.
txn-p
Der Adventkalender auf dem Schreib-
tisch, der Mistelzweig über demDrucker,
Geschenke von Kunden und die bevorste-
hendeWeihnachtsfeier: InderAdventszeit
herrscht in vielen Unternehmen Ausnah-
mezustand.
Foto: nyul/Fotolia/randstad
Festliche Dekorationen
Ob Hochzeit oder Taufe, Konfirmation oder Kommunion, Geburtsta-
ge oder Jubiläen, Betriebsfeste oder Weihnachtsfeier, was wäre eine
Feierlichkeit ohne die passende Dekoration. Erst durch das richtige
visuelle Erscheinungsbild wird ihr Anlass zu einem wirklich unver-
gesslichen Ereignis.
Das Unternehmen „Feinsinn“ hat sich auf die Planung und Umsetzung
besonderer Event- Dekorationen spezialisiert. Stilvoll und stets individu-
ell entwickeln wir in Perfektion abgestimmte Raumkonzepte für ihre Fei-
erlichkeit. Von der Tischdeko bis zur gesamten Raumgestaltung schafft
„Feinsinn“ ein einheitliches und passendes Ambiente. Wir bieten un-
seren Kunden nicht nur Tischgestecke und andere florale Dekorationen,
sondern betrachten den Raum als Ganzes. Bei uns erhalten Sie passende
Stuhlhussen, Tischdecken und Läufer, Platzteller, Servietten und Servi-
ettenbänder, Kerzenständer und Leuchter, Baldachine und jede Menge
Dekorationsgegenstände. Und natürlich liefert „Feinsinn“ auch noch die
passenden und stilvolle Blumendeko.
Bei unserer Arbeit spielt die Liebe zum Detail eine besondere Rolle. Eine
unvergessliche Festivität liegt auch immer im Auge des Betrachters und
eben diesen möchten wir mit unserer Arbeit verzaubern, einen Moment
inne zu halten, um zu entdecken, welche kleinen Dinge im Detail ver-
borgen sind. Dabei dennoch eine klare Linie und Struktur zu erhalten ist
unser Anliegen.
Feinsinn | Mareike Wilken
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