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Weihnachtszeit im

Unternehmen

Das sollten Arbeitnehmer wissen

Der Adventkalender auf dem Schreibtisch, der Mistelzweig über

dem Drucker, Geschenke von Kunden und die bevorstehende

Weihnachtsfeier: In der Adventszeit herrscht in vielen Unterneh-

men Ausnahmezustand. Aber was ist wirklich erlaubt und was darf

der Chef verbieten?

Die Teilnahme an der Weihnachtsfeier ist zwar keine Pflicht, jedoch

empfinden viele Vorgesetzte eine Absage als unhöflich – besonders

dann, wenn die Stimmung in der Firma ohnehin schon schlecht ist.

Im schlimmsten Fall wird eine Absage sogar als mangelnde Teamfä-

higkeit gewertet. Wer trotzdem fernbleibt sollte wissen, dass er sich

entweder freinehmen oder arbeiten muss, wenn die Feier während

der Arbeitszeit stattfindet.

Viele wünschen sich Weihnachtsdeko auch im Büro. Allerdings sollten

Beschäftigte vor dem Schmücken das Einverständnis ihres Chefs ein-

holen. Für Angestellte außerdem wichtig zu wissen: Sie haften für an-

gebrachte Deko gegebenenfalls selbst – wenn etwa eine brennende

Kerze umkippt und ein Feuer verursacht.

Ein Geschenk vom Firmenkunden ist eine freundliche Geste, trotzdem

sollten Arbeitnehmer besonnen handeln. „Es könnte der Verdacht ent-

stehen, der Mitarbeiter wäre korrupt oder bestechlich“, warnt Petra

Timm, Arbeitsmarktexpertin bei Randstad Deutschland. „Selbst bei

kleineren Geschenken wie Pralinen sollte besser vorher mit dem Chef

gesprochen werden, um auf der sicheren Seite zu sein.“

Auch wenn viele es sich wünschen: Heiligabend ist kein gesetzlicher

Feiertag, an dem Angestellte automatisch frei haben. Falls vertraglich

nichts anderes vereinbart ist, muss für den 24. Dezember ein Urlaubstag

geopfert oder ganz normal gearbei-

tet werden. Ausnahme: die betrieb-

liche Übung. Hat der Arbeitgeber

den Angestellten also an diesem

Tag bereits über Jahre hinweg

freigegeben, müssen sie sich auch

weiterhin darauf verlassen können.

Dasselbe gilt übrigens für den 31.

Dezember.

Zum Schluss die gute Nachricht:

Wenn an den Feiertagen das Dienst-

handy klingelt, dürfen Arbeitnehmer

dies ignorieren – sofern im Arbeits-

oder Tarifvertrag keine Rufbereit-

schaft vereinbart wurde. Falls das

der Fall ist, sollte diese allerdings

genau festgelegt sein und finanziell

abgegolten werden.

txn-p

Der Adventkalender auf dem Schreib-

tisch, der Mistelzweig über demDrucker,

Geschenke von Kunden und die bevorste-

hendeWeihnachtsfeier: InderAdventszeit

herrscht in vielen Unternehmen Ausnah-

mezustand.

Foto: nyul/Fotolia/randstad

Festliche Dekorationen

Ob Hochzeit oder Taufe, Konfirmation oder Kommunion, Geburtsta-

ge oder Jubiläen, Betriebsfeste oder Weihnachtsfeier, was wäre eine

Feierlichkeit ohne die passende Dekoration. Erst durch das richtige

visuelle Erscheinungsbild wird ihr Anlass zu einem wirklich unver-

gesslichen Ereignis.

Das Unternehmen „Feinsinn“ hat sich auf die Planung und Umsetzung

besonderer Event- Dekorationen spezialisiert. Stilvoll und stets individu-

ell entwickeln wir in Perfektion abgestimmte Raumkonzepte für ihre Fei-

erlichkeit. Von der Tischdeko bis zur gesamten Raumgestaltung schafft

„Feinsinn“ ein einheitliches und passendes Ambiente. Wir bieten un-

seren Kunden nicht nur Tischgestecke und andere florale Dekorationen,

sondern betrachten den Raum als Ganzes. Bei uns erhalten Sie passende

Stuhlhussen, Tischdecken und Läufer, Platzteller, Servietten und Servi-

ettenbänder, Kerzenständer und Leuchter, Baldachine und jede Menge

Dekorationsgegenstände. Und natürlich liefert „Feinsinn“ auch noch die

passenden und stilvolle Blumendeko.

Bei unserer Arbeit spielt die Liebe zum Detail eine besondere Rolle. Eine

unvergessliche Festivität liegt auch immer im Auge des Betrachters und

eben diesen möchten wir mit unserer Arbeit verzaubern, einen Moment

inne zu halten, um zu entdecken, welche kleinen Dinge im Detail ver-

borgen sind. Dabei dennoch eine klare Linie und Struktur zu erhalten ist

unser Anliegen.

Feinsinn | Mareike Wilken

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